Gestaltung
Sollte das Finanzamt der Steuererklärung nicht folgen, so vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Behörde – ebenso vor dem Finanzgericht.
Das gilt auch, wenn Stundungsanträge oder Erlassanträge erforderlich sind oder Vollstreckungsmaßnahmen vom Finanzamt ergriffen werden. Selbstverständlich begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen oder Lohn- steueraußenprüfungen.
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durch die „lukrative Auslandsbetei- ligung“ umgehen? |
