Gestaltung

Sollte das Finanzamt der Steuererklärung nicht folgen, so vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Behörde – ebenso vor dem Finanzgericht.
Das gilt auch, wenn Stundungsanträge oder Erlassanträge erforderlich sind oder Vollstreckungsmaßnahmen vom Finanzamt ergriffen werden. Selbstverständlich begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen oder Lohn- steueraußenprüfungen.

Gestaltung
Wollten Sie die Abgeltungssteuer
durch die „lukrative Auslandsbetei-
ligung“ umgehen?